ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ratioservice AG

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der ratioservice AG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Gültigkeit von besonderen Geschäftsbedingungen ein, soweit diese inhaltlich einschlägig sind. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; eventuelle abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertrags Inhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.

§ 2 ratioservice-Anlagen EKG

Auf der Webseite der ratioservice AG (www.ratioservice.com) wird das ratioservice Anla-gen-EKG, ein Expertensystem zur messwertgestützten Analyse von Anlagen nach DIN EN 15378 zur Verbesserung der Energieeffizienz im geringinvestiven Bereich, beschrieben. Soweit die darin enthaltenden Angaben von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, handelt es sich dabei nur um allgemeine Erläuterungen, die das Verfahren im Allgemeinen beschreiben. Zusicherungen hinsichtlich konkreter Anlagen sind damit nicht verbunden. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsun-terlagen sowie dem weiteren Inhalt der vorgenann-ten Website. Der Umfang der von ratioservice AG zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung überlassenen Unterlagen aller Art behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu.

§ 4 Leistungen

Die Leistungen von ratioservice AG erfassen im Rahmen des einzelvertraglich erteilten Auftrages die Datenerfassung, Messwerterfassung, Expertenanalyse und Anlagendiagnose sowie weitere darüber hinaus vereinbarte Leistungen. Die Datenerfassung betrifft die Erfassung von Gebäude- und Anlagedaten mit programmatischer Plausibilisierung. Unter Messwerterfassung ist die systematische Erfassung und Überprüfung von Messwerten über 24 Stunden im 12-Sekunden-Takt zu verstehen. Die Expertenanalyse umfasst die Ergänzung und Kontrolle der maschinell generierten Analyse durch Experten für die unterschiedlichen Anlagetypen und Technologien. Gegenstand der Anlagendiagnose ist die Ausgabe der Ergebnisse mit Fehlernachweisen und Empfehlungen für die Optimierung. Auf der Basis der von ratioservice AG zu erbringenden Leistungen kann der Anlagenbetreiber bzw. der Gebäudeeigentümer die technische Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen einer Optimierung veranlassen.

§ 5 Mitwirkungspflicht

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erbringun-gen der Leistungen durch ratioservice AG ist Klar-heit über die technischen Voraussetzungen beim Auftraggeber. Dieser hat daher insbesondere fol-gende Mitwirkungsleistungen zu erbringen: Der Auftraggeber hat sämtliche Fragen der Mitarbeiter der ratioservice AG über die tatsächlichen Verhält-nisse der Anlage und des Gebäudes vollständig und zutreffend zu beantworten, soweit es für die Durchführung des Auftrages darauf ankommt. Er hat sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen und insbesondere Fragen der ratioservice AG zu beantworten, welche die technische Ausstattung der Anlage betreffen. Der Auftraggeber hat auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände und Tatsachen zu erteilen, die für die von ratioservice AG zu erbringenden Leistungen von Bedeutung sein können. Er ist verpflichtet, die von ratioservice AG gelieferten Unterlagen, die für die Auftragsdurchführung relevant sind, sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Sollten Annahmen nicht zutreffend sein, wird der Auftraggeber ratioservice AG darüber unterrichten. Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht, so ist ratioservice AG berechtigt, den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest niedriger entstanden ist.

§ 6 Preise

In den von ratioservice AG angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Zahlungen haben ausschließlich auf das von ratioservice AG benannte Konto zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der zu entrichtende Preis innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Erbringung der Leistungen von ratioservice AG zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ratioservice AG einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftragge-ber die Möglichkeit, ratioservice AG nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden über-haupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 7 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Ansprüche aus demselben Auftragsverhältnis geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Eigentum

Ratioservice AG ist und bleibt Eigentümer aller im Rahmen der Leistungserbringung von ihr
in die Räumlichkeiten des Auftraggebers verbrach-ten technischen Geräts. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass an diesen technischen Geräten keine Schäden entstehen. Weiterhin hat er ratioser-vice AG im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf diese technischen Geräte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ratioservice AG die erforderlichen rechtlichen Schritte dagegen unternehmen kann.

§ 9 Vertraulichkeit

Ratioservice AG wird alle vom Auftraggeber erhal-tenden Informationen vertraulich behandeln Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die durch die Leistungserbringung erhaltenen Ergebnisse nur zu eigenen Zwecken zu gebrauchen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungsansprüche sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegeben. Ratioservice AG haftet für grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Ratioservice AG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Ratioservice AG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht ver-tragswesentlicher Nebenpflichten haftet ratioservice AG nicht.

Eine weiter gehende Haftung als hier geregelt, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ratioservice AG.

§ 11 Verschiedenes

Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Seiten der Sitz von ratioservice AG. Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so ist aus-schließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz von ratioservice AG, wobei ratioservice AG jedoch berechtigt ist, den Auftraggeber an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Falls eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Geschäfts-bedingungen weiter wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Die „Besonderen Geschäftsbedingungen“ für Schulungen sind integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ergänzend. Unter „Schulung“ im Sinne dieser besonderen Geschäftsbedingungen sind alle Arten von besonderen Unterweisungen des Auftraggebers zu verstehen, insbesondere durch Inhouse-Schulungen, Workshops, Seminare, Beratungen und Coachings. Verträge über die Durchführung von Schulungen kommen auf der Grundlage von individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zustande.

§ 2 Einzelheiten

Die Schulungen können in den Räumlichkeiten der ratioservice AG oder des Auftraggebers durchge-führt werden. Wird die Schulung in den Räumlich-keiten des Auftraggebers durchgeführt, werden dem Auftraggeber gegebenenfalls dadurch anfallende zusätzliche Kosten (Reisekosten, Spesen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Für Schulungen in den Räumlichkeiten der ratioservice AG stellt diese sämtliche Logistik und Organisationsmittel zur Verfügung. Soll die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ist dieser für die notwendige Logistik verantwortlich und hat diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Preis für die Schulung schließt Schulungsunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtung in den Räumlichkeiten der ratioservice AG ein. Nicht eingeschlossen sind Reise und Aufenthaltskosten der Teilnehmer. Schulungsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Ratioservice AG verbleiben jedoch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Die vorgenannten Ver-pflichtungen gelten auch hinsichtlich von Teilen der Schulungsunterlagen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Schulung bis zu vier Wochen vor dem Datum der Schulung kostenfrei zu stornieren. Erfolgt eine Kündigung in dem Zeitraum zwischen der vierten und der letzten Woche vor dem Datum der Schulung, hat der Auftraggeber eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des Schulungspreises zu zahlen. Kündigt der Auftraggeber die Schulung innerhalb einer Woche vor dem Datum der Schulung, so ist der volle Schulungspreis zu zahlen. Kann ratioservice AG eine vereinbarte Schulung zu dem vereinbarten Zeitpunkt aus welchen Gründen auch immer nicht durchführen, wird sie dem Auftraggeber Ausweichtermine anbieten. Sollte eine Schulung dann nicht mehr zustande kommen, stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.

 

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